Verträge
Maklerauftrag ist nicht gleich Maklerauftrag: Es gibt drei verschiedene Auftragstypen, die je nach Dringlichkeit oder Schwierigkeiten des Vorhabens mehr oder weniger sinnvoll sind. Es wird hier allgemein unterschieden zwischen:
- einfacher Maklerauftrag
- Alleinauftrag
- qualifizierter Alleinauftrag
Einfacher Maklerauftrag
Die erste Form, der einfache Maklerauftrag, bedeutet für den Eigentümer, dass er noch weitere Immobilienmakler mit der Vermittlung seiner Immobilie beauftragen darf. Zudem kann er auch selbstständig aktiv werden, also ohne Hinzuziehung des Maklers seine Immobilie verkaufen. Im Gegenzug besteht rechtlich keine Verpflichtung des Maklers tätig zu werden. Dem Eigentümer gegenüber muss keinerlei Nachweis erbracht oder ein Tätigwerden nachgewiesen werden. Der Auftrag kann schriftlich oder mündlich erteilt werden.
Für den Makler bedeutet dies wenig Sicherheit, da das Risiko besteht, dass die Immobilie über einen anderen Makler oder den Eigentümer verkauft werden kann. Er selbst bleibt dann auf seinen Kosten sitzen.
Der Eigentümer könnte möglichst viele Makler beauftragen, um die Immobilie schnell und bestens zu verkaufen. Dadurch würden diverse Anzeigen im Internet laufen mit evtl. unterschiedlichen Angaben und viele nicht abgestimmte Besichtigungen finden statt. Jeder Makler führt seine Arbeit eigenständig durch ohne den jeweils anderen Makler zu informieren. Dies führt zu einem Durcheinander und wirkt nicht seriös. Es könnte dazu führen, dass die Immobilie schlechter verkauft wird.
Alleinauftrag
Beim Alleinauftrag darf der Eigentümer keine weiteren Makler einschalten. Es wird ein einziger Makler beauftragt. Der Eigentümer hat allerdings weiterhin die Möglichkeit selbst aktiv zu werden und die Immobilie selbstständig zu verkaufen. Der Vertrag sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden. Der Makler muss bei diesem Auftrag hingegen jetzt seine Nachweis- und Vermittlungspflicht einhalten, dafür wird eine bestimmte Laufzeit vereinbart.
Hier hat der Makler nun mehr Sicherheit, da das Risiko minimiert wurde, dass er auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Der Eigentümer kann selbst noch aktiv werden und den Verkauf selbst in die Hand nehmen. Aber auch hier kann es dann zu Problemen führen, sollte die Kommunikation zwischen Eigentümer und Makler nicht funktionieren. Der eine weiß nicht, was der Andere mit den Interessenten besprochen hat. Es kann zu Fehlern und Absagen führen, die nicht seriös wirken und den Kaufpreis beeinflussen.
Qualifizierter Alleinauftrag
Der Alleinauftrag, verfeinert mit einer Verweisungspflicht an den Makler, wird als qualifizierter Alleinauftrag bezeichnet. Meldet sich ein Interessent beim Eigentümer, muss dieser ihn an den Makler verweisen. Er darf seine Immobilie somit nicht mehr eigenständig verkaufen. Genaueres regelt der schriftliche Vertrag für den Maklerauftrag. Es empfiehlt sich, die Dauer dieses Auftrages auf maximal sechs Monate zu begrenzen.
Der Makler kann sich bei dieser Form seiner Provision sicher sein, sollte es zu einem Vertragsabschluss kommen.
Am Ende entscheidet auch bei dieser Form des Auftrags der Eigentümer an wen, wann und für wieviel er verkauft. Es läuft alles aus einer Hand und alle Personen sind über den Ablauf informiert. Es kann zu keinen Missverständnissen bei den Interessenten kommen. Hierbei muss sich der Eigentümer um nichts kümmern.
Der qualifizierte Alleinauftrag bietet für beide Seiten die bestmöglichste Sicherheit!