Vergleichswertverfahren für Immobilien

Für die Immobilienbewertung mittels des Vergleichswertverfahrens werden die Kaufpreise sogenannter Vergleichsobjekte herangezogen. Hierbei handelt es sich um Immobilien, die im Hinblick auf die Werthaltigkeit der zu bewertenden Immobilie
eine hinreichende Übereinstimmung aufweisen. Um das Vergleichswertverfahren anwenden zu können, ist dementsprechend eine ausreichende Zahl an vergleichbaren Objekten erforderlich. Alternativ kann das indirekte Vergleichswertverfahren
angewendet werden. Als Grundlage dienen die vom Gutachterausschuss einer Gemeinde vorgehaltenen Kaufpreise der Vergangenheit, die dann im Einzelfall um Zu- und Abschläge korrigiert werden müssen. Zu den Korrekturfaktoren für die
Zu- und Abschläge zählen neben dem Zustand der Immobilie die Mikrolagen, der Grundriss, die Grundstücksausrichtung und die Nutzungsrechte sowie Möglichkeiten.

 

Vorteile

  • Zuverlässige und leicht nachvollziehbare Methode
  • Optimaler Abgleich des Immobilienwerts mit dem Marktniveau

 

Nachteile

  • Schwierig zu nutzen, wenn Vergleichswerte fehlen
  • Bei besonders komplexen oder ungewöhnlichen Gebäuden weniger geeignet