Allgemeine Geschäftsbedingungen von Range Immobilien

AGB zwischen dem Makler und dem Kunden als Verbraucher

§1 Geltungsbereich und Weitergabeverbot

  1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Range Immobilien (nachfolgend „Makler“) und seinen Kunden (Käufer, Verkäufer oder sonstige Auftraggeber, nachfolgend „Kunde“).
  2. Sämtliche Informationen, insbesondere Objektnachweise und Objektinformationen, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte – einschließlich Erfüllungsgehilfen oder verbundener Unternehmen – bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Maklers.
  3. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und kommt es infolgedessen zu einem Vertragsabschluss durch Dritte, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Maklerprovision zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen.

§2 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für Verkäufer als auch für Käufer tätig werden. Eine Doppeltätigkeit erfolgt stets nach vorheriger Information aller beteiligten Parteien, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

§3 Eigentümerangaben

  1. Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen stammen vom Verkäufer oder von vom Verkäufer beauftragten Dritten.
  2. Der Makler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Der Kunde ist selbst verpflichtet, diese Informationen auf ihre Genauigkeit zu prüfen.
  3. Der Makler gibt die Informationen nach bestem Wissen weiter, um die Vermittlung effizient zu gestalten.

§4 Informationspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber (Eigentümer) ist verpflichtet, vor Abschluss eines Kaufvertrages den Makler zu informieren, ob der Vertragspartner durch dessen Tätigkeit nachgewiesen wurde.
  2. Der Auftraggeber erteilt dem Makler Vollmacht, alle zur Vermittlung notwendigen Auskünfte einzuholen, einschließlich Einsicht in Grundbuch, behördliche Akten und Bauakten sowie Auskünfte beim WEG-Verwalter.

§5 Ersatz- und Folgegeschäfte

  1. Die Provisionspflicht entsteht auch bei Ersatz- oder Folgegeschäften.
  2. Ein Ersatzgeschäft liegt vor, wenn der Kunde oder sein wirtschaftlicher Nachfolger die Gelegenheit zum Hauptvertrag nutzt, die vom Makler nachgewiesen wurde.
  3. Es ist nicht erforderlich, dass das Ersatzgeschäft wirtschaftlich identisch mit dem ursprünglich nachgewiesenen Geschäft ist.

§6 Aufwendungsersatz

  1. Entstehen dem Makler im Rahmen der Auftragsdurchführung Aufwendungen (z. B. für Inserate, Internetauftritte, Telefonkosten, Fahrtkosten, Objektbesichtigungen), sind diese vom Kunden zu erstatten, wenn kein Vertragsabschluss zustande kommt.
  2. Der Makler legt die entstandenen Kosten nachweislich offen.

§7 Haftungsbegrenzung

  1. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
  2. Eine Haftung für Körperschäden oder Todesfälle bleibt unberührt, soweit gesetzlich vorgeschrieben.

§8 Verjährung

  1. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler verjähren innerhalb von drei Jahren.
  2. Die Frist beginnt mit der Handlung, die den Anspruch ausgelöst hat.
  3. Gesetzliche Verjährungsregelungen, die eine kürzere Frist vorsehen, bleiben unberührt.

§9 Gerichtsstand

  1. Für Kunden, die Kaufleute sind, ist der Gerichtsstand der Sitz des Maklers in Hamburg.
  2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

Hinweis: Diese AGB gelten ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen im individuellen Maklervertrag.